Zoll & MwSt.-Erstattung
Es ist nicht mehr so, dass sobald Sie die Grenze zur Tschechischen Republik passiert haben, Zollkontrollen stattfinden, weil das Land nun Teil der Europäischen Union ist. Wenn Sie auf einem internationalen Flug ankommen, müssen Sie allerdings durch den Zoll. Es ist Ihnen gestattet, steuerfrei Waren mit einem Wert von bis zu 300 € (außer Tabakwaren und Alkohol) einzuführen, wobei aber der zulässige Höchstwert auf 430 € ansteigt, wenn Sie mit dem Flugzeug anreisen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Sie mehr als 10.000 € in bar ins Land zu bringen, müssen Sie die Zollbehörde benachrichtigen, bevor Sie im Land ankommen.
Besucher können die folgenden Artikel zollfrei mitbringen: 200 Zigaretten oder 100 Zigarren von bis zu 3 Gramm, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak; 1 Liter Alkohol oder Spirituosen mit mehr als 22% Vol. Alkohol, 2 Liter Sekt oder Schaumwein oder 2 Liter Stillwein; 50 Gramm Parfüm.
[Zitat] Wie bei jedem Land, gibt es einige verbotene Gegenstände, die in der Regel ins Land gebracht werden dürfen. Dazu gehören Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milchprodukte, Pflanzen und Getier. Selbstverständlich dürfen auch Sprengstoff, Waffen, Drogen und pornografische Artikel nicht ins Land gebracht werden. [/Zitat]In der Tschechischen Republik wird auf die überwiegende Mehrheit der Waren und Dienstleistungen Mehrwertsteuer erhoben, wenngleich diese bereits im angebotenen Preis des Produkts oder der Dienstleistung enthalten ist. Die Höhe der Mehrwertsteuer liegt derzeit bei 21%, beträgt aber für bestimmte Produkte – wie Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und pharmazeutische Produkte – nur 15%. Wenn Sie außerhalb der EU leben, können Sie die bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern, sofern die gekauften Produkte für den privaten nicht-kommerziellen Gebrauch sind. Wenn Sie innerhalb der EU leben, können Sie die Mehrwertsteuer, die Sie bereits bezahlt haben, nicht zurückfordern.
Die Zollverwaltung der Tschechischen Republik hat eine Website unter www.celnisprava.cz.
Tax-free-Shopping in Prag
– Fragen Sie nach einem Tax Free Cheque im Geschäft. Sie haben ab dem Kaufdatum drei Monate Zeit, um Ihre Tax Free Cheques beim Verlassen der Europäischen Union abstempeln zu lassen.
– Erklären Sie beim Verlassen der EU Ihre Einkäufe beim Zoll und lassen Sie sich Ihre Cheques abstempeln.
– Dann lösen Sie Ihre Tax Free Cheques am Flughafen ein oder senden Sie sie per Post an den oder die Betreiber, die mit den Geschäften zusammenarbeiten, in denen Sie Ihre Einkäufe getätigt haben. www.globalblue.com