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Ein- und Ausreisebeschränkungen für die Tschechische Republik – COVID-19

EINREISE IN DIE TSCHECHISCHE REPUBLIK AUS EINEM SICHEREN LAND AUS EINEM RISIKOLAND**
Tschechische Staatsbürger JA, Zwangsquarantäne bei Krankheitssymptomen JA, Zwangsquarantäne
Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung für die Tschechische Republik (Aufenthalt außerhalb der Tschechischen Republik, als der Ausnahmezustand ausgerufen wurde)   JA, Zwangsquarantäne bei Krankheitssymptomen JA, Zwangsquarantäne
Ausländer (Tourist) EINREISE NICHT ERLAUBT EINREISE NICHT ERLAUBT
AUSREISE AUS DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK IN EIN SICHERES LAND IN EIN RISIKOLAND**
Tschechische Staatsbürger KEINE AUSREISE (nur Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung für das Zielland) KEINE AUSREISE (nur Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung für das Zielland)
Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung für die Tschechische Republik JA (ohne Rückkehrmöglichkeit während des Ausnahmezustands)   JA (ohne Rückkehrmöglichkeit während des Ausnahmezustands)  
Ausländer (Tourist) JA (ohne Rückkehrmöglichkeit während des Ausnahmezustands)   JA (ohne Rückkehrmöglichkeit während des Ausnahmezustands)  

Ausländer können ab 13. März 2020 um 14 Uhr 30 Tage lang nicht mehr einreisen. Die Deklaration, m mögliche Verlängerung und Aufhebung des Ausnahmezustands wird über die Massenmedien bekannt gegeben. Es wird erwartet, dass das Verbot verlängert wird.

Eine Ausnahmeliste für Reisen in die Tschechische Republik während des Ausnahmezustands finden Sie unter diesem Link

Weitere Informationen über die Grenzen der Tschechischen Republik während des Ausnahmezustandes finden Sie unter diesem Link.

**Die Liste der Risikoländer laut Informationen des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik finden Sie hier.

Nützliche Ressourcen:

·  Tschechisches Außenministerium

·  MFA auf Twitter (Englisch)

· Tschechisches Gesundheitsministerium

· Tschechisches Innenministerium

· Flughafen Prag

· Radio Prag International

Coronavirus-Maßnahmen in der Tschechischen Republik

Als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie hat die tschechische Regierung den Notstand ausgerufen, und unter anderem ein vollständiges Reiseverbot eingeführt. Im Folgenden finden Sie eine Liste häufig gestellter Fragen.

Die Informationen können jederzeit geändert werden.

Häufig gestellte Fragen

Ich bin als Tourist in der Tschechischen Republik. Betrifft mich das Ausreiseverbot?

Nein, Touristen haben weiterhin die Möglichkeit, die Tschechische Republik zu verlassen.

Ich studiere in der Tschechischen Republik. Betrifft mich das Ausreiseverbot?

Nein, Studenten können jederzeit zurück in ihr Heimatland reisen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Tschechische Republik zu verlassen, dürfen Sie, solange die Reisebeschränkungen gelten, jedoch nicht wieder einreisen.

Gilt das Reiseverbot auch für Transit-Flugreisende?

Nein, die tschechische Regierung weist jedoch darauf hin, dass sich die Auslegung dieses Verbots ändern könnte. Aufgrund der sehr begrenzten Anzahl von Flügen wird der Flugtransit derzeit wahrscheinlich nicht möglich sein.

Was bedeuten die Einschränkungen für Grenzarbeiter?

Für aktuelle Informationen besuchen Sie bitte die Website der Regierung.

Haben die Restaurants in der Tschechischen Republik geöffnet?

Nein, Restaurants sind geschlossen, außer solche, die einen Mitnahmeservice und Lebensmittellieferungen anbieten. Viele Restaurants haben dementsprechend reagiert und bieten ab sofort Lebensmittel zum Mitnehmen und Ausliefern an.

Wann sind Geschäfte, Apotheken und Banken geöffnet?

Alle Geschäfte, die als essentiell gelten, sind von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends geöffnet. Es kann Ausnahmen geben, wie z.B. Tankstellen, Notfall-Apotheken usw. Bitte beachten Sie auch, dass Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Postämter von 8 bis 10 Uhr morgens nur für ältere Menschen ab 65 Jahren geöffnet sind. Ziel der Maßnahmen ist es, Kontaktmöglichkeiten und Überfüllung zu reduzieren. Da Senioren am meisten gefährdet sind, macht es Sinn, wenn sie morgens direkt in die Geschäfte gehen, wenn noch alles sauber und desinfiziert ist.

Bitte beachten Sie, dass Banken und Postämter nur zu begrenzten Zeiten, z.B. von 10 bis 14 Uhr, ihre Dienstleistungen anbieten. Am besten, Sie informieren sich online über die aktuellen Öffnungszeiten des jeweiligen Dienstleisters, da sie variieren können.

Was bedeutet der Ausnahmezustand für Touristen?

Nachdem die Regierung am Sonntag (15. März 2020) einen 30-tägigen Notstand ausgerufen hatte, beschloss sie, dass Bürger ab Montag (16. März) nur noch in dringenden Fällen ihr Zuhause verlassen dürfen, nämlich um zu arbeiten, Lebensmittel zu kaufen und Familienmitglieder zu besuchen. Generell müssen alle Einrichtungen mit Ausnahme von Supermärkten, Apotheken, Schlosserdiensten und Reparaturdiensten (für Haushaltsgeräte und -produkte) geschlossen bleiben. Es wird erwartet, dass das Verbot verlängert wird.

Alle Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit sind verboten, mit Ausnahme von Mitgliedern desselben Haushalts, essentiellen Arbeitern oder zu Beerdigungen.

Öffentliche Veranstaltungen einschließlich Messen, Theater und andere kulturelle Veranstaltungen sind verboten.

Kommunale Spiel- und Bewegungsplätze innerhalb von Parks werden ebenfalls geschlossen, nicht aber die Parks selbst.

Gotteshäuser wie Kirchen und Moscheen müssen ebenfalls geschlossen werden, es sei denn, sie werden für Beerdigungen genutzt.

Die Bürger sind gezwungen, in der Öffentlichkeit Schutzmasken zu tragen, und wenn Sie sich in der Öffentlichkeit aufhalten, sollten Sie mindestens 2 Meter Abstand halten.

Finden auf dem Prager Flughafen noch Flüge statt?

Die meisten Fluggesellschaften, die auf dem Prager Flughafen verkehren, haben den Großteil ihrer Linienflüge gestrichen oder reduziert. Es könnte sein, dass es aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus bald keine Linienflüge mehr geben wird, da immer mehr Fluggesellschaften ihre Flugzeuge am Boden halten.

Sind alle Taxidienste eingestellt? 

Das Taxiverbot gilt nur für Fahrer ohne Taxilizenz, was einige Mitfahr-Apps betrifft. Taxidienste sind für die Nutzung im Rahmen der geltenden Quarantänevorschriften zugelassen (z.B. für den Weg zur Arbeit, die Beschaffung von Lebensmitteln, Arzttermine und andere von der Regierung festgelegte Zwecke). 

Sind Hotels und andere Unterkünfte geöffnet?

Allen Unterkunftseinrichtungen ist es generell untersagt, Unterkunftsdienstleistungen anzubieten. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für die Unterbringung von Ausländern, bis sie die Tschechische Republik verlassen, sowie für Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis für die Tschechische Republik. Die Unterkunftseinrichtungen können weiterhin Unterkünfte anbieten, aber nur für Ausländer und tschechische Bürger, die eine Unterkunft für geschäftliche Zwecke oder verwandte Tätigkeiten benötigen.

Was passiert, wenn ich die Tschechische Republik nicht vor Ablauf meines Visums oder meiner Aufenthaltsgenehmigung verlassen kann?

Das Außenministerium wird allen Reisenden, die aufgrund von Einschränkungen oder mangelnder Verfügbarkeit von Transportmitteln nicht ausreisen können, während des 30-tägigen Notstands eine Sondergenehmigung gewähren. Bitte beachten Sie die nachstehende Erläuterung des Innenministeriums.

Ausländer, die sich zum Zeitpunkt der Ausrufung des Ausnahmezustands legal auf tschechischem Boden befanden, können sich für die Dauer des Ausnahmezustands weiterhin im Land aufhalten, ohne dass sie sich um den Aufenthaltsstatus sorgen müssen. Kurzzeit-Visa werden automatisch verlängert, ohne dass die Behörden kontaktiert werden müssen, im Falle eines Langzeitvisums/Aufenthaltsgenehmigung über 90 Tage sollten die Verlängerungsanträge per Post oder elektronisch gestellt werden, aber nicht persönlich in unseren Büros.

Was erwartet mich als Ausländer mit permanentem Wohnsitz in der Tschechischen Republik bei der Ausreise?

Wenn Sie während des Ausnahmezustands vorübergehend ausreisen möchten, und planen, in ein verbotenes Land zu reisen, werden Sie am Flughafen oder Grenzübergang abgewiesen. Derzeit dürfen Sie nur per Flugtransit in ein sicheres Land oder verbotenes Land reisen. Der Flugtransit fällt (noch) nicht unter das Verbot, sodass Sie per Transit in eines der verbotenen Länder reisen könnten. Wie bereits erwähnt, können sich diese Bestimmungen jederzeit ändern. Der Transit auf dem Landweg ist verboten.

Ich kann mir die erhöhten Kosten für Flüge nicht leisten. Was soll ich tun?

Von den Reisenden wird erwartet, dass sie die Kosten für ihre Reise tragen. Sie können versuchen, Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat um Rat oder Hilfe zu bitten.

Wie lange werden die Reisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen für die Tschechische Republik gelten?

Diese Frage lässt sich schwer beantworten. Strenge Quarantänemaßnahmen werden frühestens Mitte April 2020 gelockert, solange sich die Infektion verlangsamt. Die Grenz- und Reisebeschränkungen könnten noch Monate, wenn nicht sogar Jahre in Kraft bleiben. In einigen Teilen der Welt kann die Krankheit ein oder zwei Jahre lang andauern, und die Reisebeschränkungen können dementsprechend lange gelten.

Ich muss einen Arzt aufsuchen. Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Allgemeinärzten, denen Gesichtsmasken und Atemschutzgeräte fehlen, wurde geraten, keine Patienten zu behandeln und ihre Tätigkeit auf die Bereitstellung von Online-Diensten und elektronischen Rezepten zu beschränken. Selbst Ärzte, die über Schutzausrüstung verfügen, werden Sie gegebenenfalls nicht ohne Termin sehen. Wenn Sie Coronavirus-Symptome oder ein dringendes Gesundheitsproblem haben, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder das jeweilige Gesundheitsamt. Die Öffentlichkeit wurde gebeten, Arztbesuche so weit wie möglich zu verschieben.

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