Steuerrückerstattung & Legislative
Beim Warentransport in die Tschechische Republik wurden bei einigen Produkten Limits festgelegt. Bei Überschreitung der festgelegten Menge sind die Waren steuerpflichtig und der Transporteur hat am Zoll die genaue Anzahl zu melden.
Steuerrückerstattung
Touristen aus Ländern, die nicht zur EU gehören, können die Rückerstattung der Mehrwertsteuer einer Ware beantragen, deren Preis inkl. MwSt. über 2000 CZK beträgt. Hierzu müssen Sie dem Zollbeamten an der Grenze die Rechnung samt Stempel und das Warenausfuhrformular vorlegen und nachweisen, dass sie die Ware mitführen. Das Geld erhalten Sie dann nach der Rückkehr in die Tschechische Republik entweder direkt beim Händler oder am Prager Flughafen Ruzyně zurück. Der Anspruch auf Steuerrückerstattung erlischt, wenn er nicht binnen sechs Kalendermonaten ab dem Ende jenes Kalendermonats geltend gemacht wird, in dem der Einkauf der Ware erfolgt ist. www.globalblue.com
Transport von Produkten für den persönlichen Bedarf
Die zugelassene Menge der transportieren Ware ist je Ausfuhrland unterschiedlich. Zwischen den EU-Staaten ist eine höhere Menge erlaubt als beim Kontakt mit Drittstaaten. Mehr Informationen über mengenbegrenzte Waren finden Sie auf den Seiten der Zollverwaltung der Tschechischen Republik (www.celnisprava.cz)
Geldtransport
Bei der Einfuhr von Geld, Reiseschecks oder Geldgutscheinen mit einem Wert von über 15 000 € ist der Betrag dem Finanzministerium der Tschechischen Republik in Form eines Vordruckes, der auf den Zollämtern erhältlich ist, zu melden.